Seit dem 1. Januar 2017 gilt im Kanton Zürich folgende Gesetzgebung:

Für Hunde der Rassetypliste I, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind, gilt:

- Welpenförderung (mind. 4 Lektionen) zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des
   Hundes.

- Junghundekurses bis zum 18. Lebensmonat des Hundes (mind. 10 Lektionen).

- Besuch des Erziehungskurses innerhalb eines Jahres, wenn der Hund im Alter zwischen
  18 Monaten und 8 Jahren übernommen wird (mind. 10 oder 20 Lektionen).


Hunde, die nicht zur Rassetypeliste I gehören (Hunde kleiner als 46cm) müssen leider keine obligatorischen Kurse mehr besuchen.

Natürlich macht es Sinn, auch mit diesen Hunden mehr zu tun. Sie sind in der Welpengruppe sowie Junghunde- oder Erziehungskurs ebenfalls herzlich willkommen.

Es finden laufend neue Kurse statt. Bei Interesse bitte Kontakt aufnehmen.

 
 
 
E-Mail
Anruf