Allgemeine Geschäftsbestimmungen AGB

Allgemeines
Diese Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen COLPI-DOG und den Kunden von COLPI-DOG. Sie sind verbindlich ab der ersten Terminvereinbarung. Es gelten nur die Bedingungen von COLPI-DOG, nicht die des Kunden.

Alle Hunde müssen geimpft und entwurmt sein. Kinder unter 18 Jahren dürfen nicht ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person an Kursen teilnehmen.

Kursprogramm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise sind rein netto und dienen der unverbindlichen Information.
Das Kursgeld ist (sofern nicht anders vereinbart) am ersten Kurstag in bar zu entrichten oder vorgängig einzuzahlen. Einzellektionen werden bar nach absolvierter Stunde bezahlt. Abos und Gruppenkurse können mit Einzahungsschein beglichen werden. Die Mahngebühr beträgt CHF 20.--. COLPI-DOG behält sich das Recht vor, bei wiederholtem nicht einhalten der Zahlungsfristen das Geschäftsverhältnis fristlos aufzulösen.

Im Verhinderungsfall müssen Trainingslektionen mind. 24 Std. im voraus annulliert werden, ausser es liegt ein Notfall vor. Notfälle sind: plötzliche Erkrankung, Unfall oder Todesfall (geltend für Mensch und Tier). Andernfalls werden sie mit den vollen Kurskosten in Rechnung gestellt. COLPI-DOG kann Stunden und Kurse verschieben, annullieren oder den Kursort ändern, wobei die KursteilnehmerInnen rechtzeitig informiert werden.
Zusätzliche Arbeiten, Nebenkosten, Notfälle und Material werden separat verrechnet. Kilometerspesen werden ab 10 km (einmaliger Weg) mit 1.-- CHF pro km verrechnet.

Gültigkeit der Abos
Einzelstunde-Abos sind ab der ersten Lektion während sechs Monaten gültig. Danach verfallen sie. Gruppenkursstunden müssen im gleichen Kurs absolviert werden. Sie können nicht in andere Kurse übertragen werden.

Sporthunde: Die Sporthundetrainings werden quartalsweise verrechnet und sind im voraus zu bezahlen. Kann an einem Training nicht teilgenommen werden und meldet sich der Kursteilnehmer mind. 24 Std vorher ab, kann das Training in einer anderen Gruppe nach-/vorgeholt werden, wenn die Möglichkeit besteht. Es besteht kein Ansprung auf ein Ersatztraining. Wird das Training weniger als 24 Std. vor Trainingsbeginn abgesagt, besteht kein Anspruch auf eine Kompensation. Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen (Hund oder Person) mehr als zweimal hintereinander an einem Training nicht teilnehmen, können die Kurskosten auf einen anderen Kurs angerechnet werden. Fehlt jemand höchstens zweimal hintereinander aus gesundheitlichen Gründen, besteht kein Anspruch auf Kompensation oder Rückerstattung.

Gruppenkurse: Die Gruppenkurse werden kursweise verrechnet und sind im voraus zu bezahlen. Bricht jemand einen Kurs nach Kursbeginn ab, müssen die Kurskosten im vollen Umfang bezahlt werden. Kann an einer Stunde nicht teilgenommen werden und meldet sich der Kursteilnehmer mind. 24 Std vorher ab, kann das Training in einer anderen Gruppe nach-/vorgeholt werden, wenn die Möglichkeit besteht. Es besteht kein Ansprung auf eine Ersatzstunde. Wird die Stunde weniger als 24 Std. vor der Kursstunde abgesagt, besteht kein Anspruch auf eine Kompensation. Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen (Hund oder Person) mehr als zweimal hintereinander an einem Training nicht teilnehmen, können die Kurskosten auf einen anderen Kurs angerechnet werden. Fehlt jemand höchstens zweimal hintereinander aus gesundheitlichen Gründen, besteht kein Anspruch auf Kompensation oder Rückerstattung. Jegliche Gruppenkursstunden können mit einer Grossgruppe kompensiert werden. Wird eine Stunde nicht innerhalb von drei Monaten ab Start des laufenden Kurses kompensiert, verfällt die Stunde. Mögliche Absenzen wegen Läufigkeit der Hündin werden separat behandelt.

Haftung, Haftungsbegrenzung
COLPI-DOG schliesst jegliche Haftung für entstandene Schäden (Unfälle jeglicher Art, sowie durch das Tier verursachte Unfälle, Lärmbelästigungen durch das Tier, Weglaufen/-rennen, Unfälle, die dem Tier zustossen etc.) aus. Die HundeführerInnen sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung für sich und ihre Hunde verantwortlich und müssen demzufolge unfall- und haftpflichtversichert sein. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann COLPI-DOG nicht haftbar gemacht werden.

Schlussbestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen mit COLPI-DOG ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Frauenfeld TG.





 


 

 
 
 
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