Allgemeines Diese Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen COLPI-DOG und den Kunden von COLPI-DOG. Sie sind verbindlich ab der ersten Terminvereinbarung. Es gelten nur die Bedingungen von COLPI-DOG,
nicht die des Kunden.
Alle Hunde müssen geimpft und entwurmt sein. Kinder unter 18 Jahren
dürfen nicht ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person an Kursen teilnehmen.
Kursprogramm- und Preisänderungen
sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Preise und Zahlungsbedingungen Alle angegebenen Preise sind rein netto und dienen der unverbindlichen
Information. Das Kursgeld ist (sofern nicht anders vereinbart) am ersten Kurstag in bar zu entrichten. Einzellektionen werden bar nach absolvierter
Stunde bezahlt. Abos und Gruppenkurse können mit Einzahungsschein beglichen werden. Die Mahngebühr beträgt CHF 10.--. COLPI-DOG behält sich das
Recht vor, bei wiederholtem nicht einhalten der Zahlungsfristen das
Geschäftsverhältnis fristlos aufzulösen.
Im Verhinderungsfall müssen Trainingslektionen mind. 24 Std. im voraus
annulliert werden, ausser es liegt ein Notfall vor. Notfälle sind: plötzliche Erkrankung,
Unfall oder Todesfall (geltend für Mensch und Tier). Andernfalls werden sie mit sFr. 50.- in Rechnung gestellt. COLPI-DOG
kann Stunden und Kurse verschieben, annullieren
oder den Kursort ändern, wobei die KursteilnehmerInnen rechtzeitig informiert
werden. Zusätzliche Arbeiten, Nebenkosten, Notfälle und
Material werden separat verrechnet. Kilometerspesen werden ab 10 km (einmaliger
Weg) mit 1.-- CHF pro km verrechnet.
Gültigkeit der Abos Die Sporthunde-, Junghunde- sowie Einzelstunde-Abos sind ab der ersten Lektion während sechs Monaten gültig. Danach verfallen sie. Die Welpenabos sind ab der ersten Lektion während drei Monaten gültig, danach verfallen sie.
Haftung, Haftungsbegrenzung COLPI-DOG schliesst jegliche
Haftung für entstandene Schäden (Unfälle jeglicher Art, sowie durch
das Tier verursachte Unfälle, Lärmbelästigungen durch das Tier,
Weglaufen/-rennen, Unfälle, die dem Tier zustossen etc.) aus. Die HundeführerInnen
sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung für sich
und ihre Hunde verantwortlich und müssen demzufolge unfall- und haftpflichtversichert
sein. Für
Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann COLPI-DOG nicht haftbar
gemacht werden.
Schlussbestimmungen Für alle Rechtsbeziehungen mit COLPI-DOG ist Schweizer Recht
anwendbar. Gerichtsstand ist Winterthur ZH.